Jörg Mühlfeit - Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Leistungen

Gerichtsgutachten:
Das Gerichtsgutachten entsteht durch die Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens durch das Gericht. Hierbei wird durch das Gericht ein "Fragenkatalog" für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellt.

Das Gutachten wird entsprechend dem o. g. Fragenkataloges unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen und den anerkannten Regeln der Technik erstellt.

Die Beantwortung des Fragenkataloges hilft dem Richter um unter fachlich- technischen Gesichtspunkten sein Urteil zu fällen.

Sollten Sie weitere Fragen zu Gerichtsgutachten haben, sprechen Sie mich an.


Schiedsgutachten:
Ein Schiedsgutachten wird von beiden Parteien in Auftrag gegeben. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Tatsachenfeststellung durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verbindlich sein soll.
Dieses Schiedsgutachten wird durch ein Gericht für beide Parteien bindend. Gerade bei einer außer gerichtlichen Einigung bekommt das Schiedsgutachten eine große Bedeutung, da es eine schnelle und im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren kostengünstige Lösung für die Parteien darstellt.
Sollten Sie weitere Fragen zu Schiedsgutachten haben, sprechen Sie mich an


Privatgutachten:
Alle Gutachten im außer gerichtlichem Bereich, die nicht durch das Gericht beauftragt werden, bezeichnet man als Privatgutachten.

Sämtliche Gutachten in dem entsprechenden Bestellungsgebiet werden in der Funktion des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt.

Das Privatgutachten, erstellt durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, stellt die objektive und neutrale Beantwortung von technischen Fragen sicher.

Privatgutachten können auch "Parteigutachten" sein, wenn sie vor Gericht zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche verwendet werden.
Sollten Sie weitere Fragen zu Privatgutachten haben, sprechen Sie mich an.


Beratung und Qualitätssicherung:
Die Beratung ist eine technische Dienstleistung für den Auftraggeber. Eine Beratung in dem entsprechenden Bestellungsgebiet soll die fachliche Grundlage zur Entscheidungsfindung geben.
Ich stehe Ihnen für die Beratung während der Planungs-, Angebots-, Ausführungs-, Abnahme- und Abrechnungsphase zur Verfügung. Diese Dienstleistung soll Sie vor unbedachten Schritten oder finanziellen Schäden bewahren. Das frühzeitige Einschalten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen minimiert die Fehlerquote bei der Erstellung der Gewerke, führt zu einer Kostenreduktion und zur Sicherstellung der geschuldeten Leistung.

Die im Bau begleitende Qualitätssicherung beginnt mit der Prüfung von Plänen und Angeboten, während der Bauphase Kontrolle und Dokumentation der Baustelle, bis zur Begleitung der Abnahme und Rechnungskontrolle.


Abnahmen und Rechnungsprüfung:
Die Abnahme der technischen Gewerke stellt rechtlich einen weit reichenden Schritt in der Auftragsabwicklung dar. Sie ist in der VOB in § 12 geregelt. In § 12 Nr. 4 (1) heißt es:
"Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen zuziehen..."

Ich helfe Ihnen zu erkennen, ob die geschuldete Leistung den anerkannten Regeln der Technik entspricht und mangelfrei erbracht worden ist.

Bei der "Teilabnahme" - VOB § 4 Nr.10 - wird die Mängelfreiheit einer Teilleistung dokumentiert, die später nicht mehr sichtbar ist. Sie dient der Beweissicherung und der Vorbereitung der Abnahme.

Ich kann Sie bei der Durchführung der Abnahme unterstützen, die vorhandenen Mängel dokumentieren und die Mängelbeseitigung kontrollieren.

Die Rechnungsprüfung beinhaltet die fachliche Prüfung von Teil- und Schlussrechnungen. Dabei wird die Übereinstimmung des Vertrages mit den tatsächlichen Ausführungen kontrolliert. Die korrekten Massen mit den Angebotspreisen, oder bei Nachträgen <>"angemessenen" Preisen, führen dann zu dem Rechnungsbetrag.
Ich gebe Ihnen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger die Sicherheit, für eine korrekte Arbeit einen angemessenen Preis zu zahlen.

Sachverständiger

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