Jörg Mühlfeit - Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Sachverständiger Jörg Mühlfeit

Die Begriffe "Sachverständiger" oder "Gutachter" stellen keine geschützten Titel dar, so dass es sich hierbei um selbsternannte Sachverständige handelt.
Der Titel des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist gesetzlich geschützt.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch überdurchschnittliche Kenntnisse in ihrem Fachgebiet aus.

Die öffentliche Bestellung mit dem abgelegten Eid gewährleistet die absolute Objektivität und Neutralität.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliegt einem weit reichenden Pflichtenkatalog, der der Aufsicht der Bestellungskörperschaft unterliegt.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige benutzen den "Rundstempel", der von der jeweiligen Kammer vergeben wird.

Sachverständiger

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